Totgebaggert?
Bei öffentlichen Aufträgen ist der Baumschutz oftmals verbindlich festgelegt.
Regelwerke sind hier:
Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil IV: Landschaftspflege: "Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" (RAS-LP 4)
(Bezug: FGSV – Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen GmbH, Wesselinger Str. 1750999 Köln, Tel.: 02236/384630
www.fgsv-verlag.de
DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen"
(Bezug: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel.:030/2601-2260, www.beuth.de)
DWA-M 162 Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle (Februar 2013) (Verlag:DWA ISBN:978-3-942964-78-4)
ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, 2017
In der Praxis wird der Baumschutz durch falsche Baustelleneinrichtung, fehlende ökologische Baubegleitung, Zeitdruck oder lückenhaftes Fachwissen der ausführenden Firmen nicht oder nur unzureichend durchgeführt
Schäden werden verursacht durch
- Bodenverdichtungen mit schweren Fahrzeuge oder das Lagern von Baustoffen,
- Bodenversiegelung durch Pflasterung und Fundamente
- Bodenauf- bzw. -abtrag,
- Baugruben und Gräben zum Leitungsbau,
- Grundwasserabsenkung
- mechanische Beschädigungen durch Abreißen von Rinde, Ästen oder Wurzeln