Regionalverband Ostwürttemberg

Baumfällaktion der Gemeinde Hüttlingen illegal?

16. März 2020

BUND Regionalverband Ostwürttemberg verurteilt auf das Schärfste das Vorgehen der Gemeinde Hüttlingen

Kreuze mahnen: Gemeinde fällt Streuobstwiese am Hüttlinger Erlenweg

Die Gemeinde Hüttlingen fällte noch vor Offenlage des Bebauungsplanes „Erlenweg“ über 30 wertvollste alte Obstbäume. So wurden den Naturschutzverbänden jede Möglichkeit der Einwände gegen den Bebauungsplan „Erlenweg“ genommen und in Zeiten des Artensterbens unwiederbringlich Lebensraum für Insekten vernichtet. Es drängt sich die Vermutung auf, dass im vorauseilendem Gehorsam zu Gunsten eines Investors die Bäume auf Anweisung der Gemeinde Hüttlingen beseitigt wurden. Liest man das Gutachten des Planungsbüros, wird empfohlen den Baumbestand vor dem 30. Januar 2020 zu beseitigen. Offenlegung des Bebauungsplanes war zwischen 27. Januar und 25. Februar. Durch intensive Akteneinsicht des BUND Regionalverbandes Ostwürttemberg stellten sich mehrere Ungereimtheiten in dem Bebauungsplan heraus. Der Bebauungsplan bezieht sich auf einen Beschluss aus 1975 zum Baugebiet „Fuchsloch“. Ein Großteil wurde inzwischen bebaut, bis auf das Teilstück mit dem wertvollen Streuobstbestand, u.a. weil es sich um einen Rutschhang handelt. Mit einer Flächennutzungsplanänderung in 2014 wurde aber dieses Gebiet gegen ein anderes Baugebiet getauscht und somit aus dem Flächennutzungsplan als Baugebiet herausgenommen. Im Flächennutzungsplan wurde das Gebiet als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt. Damit stellte die Gemeinde Hüttlingen über einen Gemeinderatsbeschluss ihren eindeutigen planerischen und politischen Willen dar, dass das Gebiet als Baugebiet aufgegeben wird. Über Nacht wurde der Beschluss quasi aufgegeben, weil sich ein Investor meldete. Nach Auffassung des BUND Regionalverbandes Ostwürttemberg, der an dem Verfahren nicht beteiligt wurde, wurden die Bäume illegal gefällt, ohne dass eine Beteiligung aller Naturschutzverbände gewährleistet war. BUND Regionalvorsitzender Werner Gottstein: „Egal wie die Gemeinde Hüttlingen und Bürgermeister Ensle es auch darstellen wollen, liegt ein Verfahrensfehler vor. Es hätte eine Eingriffs-/Ausgleichsprüfung mit Antrag und entsprechender Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nach §15 Bundesnaturschutzgesetz zwingend stattfinden müssen.“  Der Gemeinde war bekannt, dass Nisthöhlen und seltene Insektenarten in dem Gebiet vorhanden waren. Somit handelt es sich bei der Fällung der Bäume um mindestens eine Ordnungswidrigkeit. In wie weit in der heutigen Zeit des Arten- und Insektensterbens noch ein derartige Vernichtung von wertvollsten Naturraumes zu Gunsten eines Investors verantwortbar ist, müssen die Gemeinderät*innen und Bürgermeister Ensle mit ihrem Gewissen ausmachen. Abgesehen von diesem Naturfrevel sind noch viele weitere Ungereimtheiten in dem Bebauungsplan vorhanden. Hier bleibt abzuwarten in wie weit eventuell Klagen auf die Gemeinde zukommen könnten. Es bleibt auch spannen, ob sich der Gemeinderat überhaupt intensiv mit den umfangreichen Einwendungen auf der nächsten Gemeinderatssitzung beschäftigen oder alles ungeprüft durchwinken wird. Die Gemeinde Hüttlingen hat wertvolle Natur zu Gunsten von kurzfristigem Geldgewinn und der Interessen eines Investors geopfert.

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