Regionalverband Ostwürttemberg

Klimaschutz und Straßenverkehr

12. Januar 2022

Der Ausbau der Straßen im Ostalbkreis findet kein Ende.

Der Ausbau der Straßen im Ostalbkreis findet kein Ende. Ob der 4-spurige Ausbau der B 29 mit mehrspurigem Tunnel in Böbingen oder die Machbarkeitsstudie B 466 zur Umgehung Neresheim/Ohmenheim; oder auch das Linienfindungsverfahren zur B29 n in Pflaumloch/Bopfingen so wie auch der Ausbau der L 1060 mit Umgehungsstraßen werden von den im Kreistag vertretenen Parteien alle mit großen Mehrheiten befürwortet. Scheinbar geht bei ihnen der Straßenbau vor Klimaschutz. „Dabei wäre bei gutem Willen der Kreistagsmitglieder ein erster Schritt beim Klimaschutz recht schnell machbar“, so Werner Gottstein, Regionalvorsitzender Ostwürttemberg. Gerade bei Umgehungsstraßen wird der Lärm sehr oft von den innerörtlichen Bereichen an die Ortsränder umgelagert. Und durch die deutlich höheren Geschwindigkeiten auf den Umgehungsstraßen werden der Lärm und der Ausstoß von Kohlendioxid deutlich erhöht. Die Versiegelung der Böden als CO²-Senke bei Umgehungsstraßen trägt ebenfalls zu einer Verstärkung der Klimakrise bei.

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit in den Ortsdurchfahrten entlang der B29, B466, L 1060 und der anderen Landstraßen und Kreisstraßen wären alle kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und ein wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Zudem würde auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert. Laut Umweltbundesamt wurden bei Anwohnerbefragungen überwiegend positive Reaktionen auf Tempo 30 festgestellt. Die Reduzierung der besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel trägt dazu bei, dass sich die Bewohner*innen mit Tempo 30 auch bei einer vergleichsweise geringen Pegelsenkung im Mittel weniger durch Lärm belästigt fühlen als bei Tempo 50. Positive Stimmungsbilder gibt es auch zur Verkehrssicherheit und zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs durch Tempo 30.

Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h ist straßenverkehrsrechtlich eine sogenannte Verkehrsbeschränkung und nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig unter anderem

▸ zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

▸ zum Schutz bestimmter Erholungsorte und Erholungsgebiete,

▸ zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Etwas schwieriger würde sich die Reduzierung der Geschwindigkeiten auf 80 km/h auf Landstraßen realisieren. Aber auch hier könnte bei entsprechendem politischem Willen ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Für den BUND Regionalverband Ostwürttemberg bleibt damit als Fazit und Aufforderung an die Kreistagsfraktionen sich schnellstmöglich und mit Mehrheit als ersten Schritt für Geschwindigkeitsreduzierungen in den Ortsdurchfahrten einzusetzen. Werner Gottstein: „Es bleibt zu hoffen, dass der Kreistag sich mit der gleichen Verve für den Klimaschutz einsetzt anstatt für den nicht mehr zeitgemäßen Straßenbau“

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb