Die Stadt Lauchheim feiert die Erschließung eines neuen Baugebietes „Sallenfeld III“ in Röttingen mit 20 neuen Bauplätzen. Zu loben ist, dass ein Geruchsgutachten erstellt wurde und auch der Naturschutz wurde scheinbar beachtet. Da die Feldlerche in dem neuen Baugebiet brütete, wurde ein Gutachten dazu erstellt und wahrscheinlich sogar eine Fläche gefunden, in der die Feldlerche ausweichen könnte. Somit scheint in dem neuen Baugebiet alles in Bezug auf Naturschutz zum Besten zu stehen. Aber sieht man sich die Empfehlungen des Gutachters und der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Beschlüsse des Stadtrates Lauchheim zum Baugebiet „Sallenfeld III“ genauer an, kommen doch starke Bedenken in Bezug auf Naturschutz auf. Es wurde für die Feldlerche eine sogenannte CEF-Maßnahme (vorgezogene Naturschutzmaßnahmen) geplant und auch begonnen, aber nicht beobachtet worden, ob die Maßnahme auch gelingt. Somit ist zu befürchten, dass die Feldlerche eventuell in dem Gebiet dezimiert wird. Das Problem liegt nach Auffassung des BUND Regionalverbandes in der jetzt begonnen Freimachung des Baufeldes. Im Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) durch Zeeb und Partner für die Stadt Lauchheim steht unter Punkt 7.1 eindeutig, dass eine „Baufeldfreimachung im Umgriff außerhalb der Brutperiode in
der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar“ stattfinden soll. Und selbst die Untere Naturschutzbehörde schreibt in ihrer Stellungnahme im September 2021: “ Als artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme ist die Baufeldfreimachung außerhalb der Feldlerchenbrutzeit im Winterhalbjahr vorzunehmen.“ Das wurde vom Stadtrat Lauchheim zur Kenntnis genommen und zugestimmt. Warum die Stadt Lauchheim entgegen der saP und der im Stadtrat zugestimmten Auflage der Unteren Naturschutzbehörde jetzt schon mit der Erschließung des Baugebietes beginnt, bleibt ihr Geheimnis. Es stellt sich hier die Frage, ob nicht sogar ein Verstoß gegen §44 Absatz 3 und §15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegt. Nach Auffassung des BUND Regionalverbandes Ostwürttemberg hätte erst die CEF-Maßnahme abgeschlossen gehört und dann mit der Baufeldfreigabe begonnen werden dürfen.
Des Weiteren wurde wieder einmal ein Bebauungsplan beschlossen ohne dessen Klimaauswirkungen zu betrachten. Auch eine Bodenentsiegelung als Ausgleich für die weitere Bodenversiegelung (und damit Verlust eines CO2-Speichers) wird nicht einmal ansatzweise angedacht. Ganz zu schweigen davon, dass unserer Landwirtschaft weiterer Boden für die Lebensmittelerzeugung entzogen wird. Es scheint in den Köpfen der Politiker*innen die weltweite Klimakatastrophe mit ihren verheerenden Auswirkungen immer noch nicht angekommen zu sein und damit ihre Verantwortung vor Ort. Aber Lauchheim befindet sich mit ihrer Ignoranz in „guter“ Gesellschaft mit vielen anderen Gemeinden im Ostalbkreis sowohl was Naturschutz, als auch Ausgleichsmaßnahmen und Klimaschutz betrifft.