Regionalverband Ostwürttemberg
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Naturschützer zur Ostalb CDU Kreistagsanfrage zum Thema Biber

02. April 2025

BUND, NABU und LNV reagieren auf eine Kreistagsanfrage zum Thema Biber

Gemeinsame Position von BUND NABU und LNV für den Ostalbkreis:

Wie bewerten Sie die Forderung der CDU-Kreistagsfraktion nach einer rechtlichen Prüfung zur Regulierung der Biberpopulation im Ostalbkreis?  
                                                                               
Die Anfrage der CDU Kreistagsfraktion halten wir von Seiten der Naturschutzverbände als überflüssig, da das Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe wie von der CDU gewünscht nicht zulässt. Dazu ist auch keine rechtliche Prüfung erforderlich, zumal das Bibermanagement im Ostalbkreis sehr gut funktioniert und bisher praktisch in jedem konkreten Fall eine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Die Naturschutzverbände beklagen eine Vielzahl nicht genehmigter Zerstörungen von Biberdämmen und Burgen bis hin zu illegalen Tötungen. Eine erfolgreiche Strafverfolgung (Ahndung nach §§ 69 ff BNatSchG) hat nur in Ausnahmefällen stattgefunden.

Wie wichtig ist Ihrer Meinung nach der Biber für das lokale Ökosystem im Ostalbkreis, und welche positiven Auswirkungen seiner Anwesenheit sollten bei der Diskussion über „Managementmaßnahmen“ beachtet werden? 

Der Biber im Ostalbkreis betreibt quasi gratis Hochwasserschutz, insbesondere in den gefährdeten Bereichen, indem er mit seinen Bauten den Abfluss des Oberflächenwassers verzögert und das Wasser in der Landschaft hält (gute Beispiele findet man in Balingen auf der Alb, sowie in Prag an der Moldau). Es sollte bekannt sein, dass Bebauungen in Hochwasserbereichen und Intensivnutzungen zu den bekannten Überflutungen führen. Die Tätigkeit des Bibers fördert außerdem die Neubildung von Grundwasser und die Rückkehr zu einer auentypischen, artenreichen Landschaft. In den meisten Biberrevieren funktioniert die Nachbarschaft zwischen Nager und Mensch nahezu problemlos. Mehr noch: Viele Bürger freuen sich über die Rückkehr des tierischen Ureinwohners nach Baden-Württemberg. Konflikte tauchen meist dort auf, wo die Landnutzung direkt an Gewässer grenzt (Bewirtschaftung des Gewässerranstreifens.

Welche konkreten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung durch Biberaktivitäten halten Sie für am effektivsten, um sowohl ökologische als auch ökonomische Interessen zu berücksichtigen? 

Maßnahmen zu einer „potenziellen Schadensbegrenzung“ sollten immer situativ vor Ort besprochen und entschieden werden. Pauschale Maßnahmen gibt es nicht! Insbesondere wäre eine (nach dem Gesetz nicht erlaubte) „Bestandsregulierung“ durch Abschuss unwirksam, da freiwerdende Reviere sofort durch zuwandernde Jungbiber besetzt würden. Es sollte zuallererst darauf geachtet werden, dass in Hochwasser-Risikogebieten nicht weiter gebaut wird, auch sollte die intensive landwirtschaftliche Nutzung merklich reduziert werden (Ackerbau in Form von Mais, Baugebiete und Industrieflächen).  Die Starkregenereignisse auf Grund der Klimaerwärmung werden weiter zunehmen und erfordern daher Fläche. Bibermanager beraten im Ostalbkreis bei Konflikten z.B. bei Baumfällungen und Benagung von Gehölzen, Fraß an Feldfrüchten und Gartenpflanzen, hohen Wasserstände als Folge von Biberaktivitäten, Behinderung von Durch- und Abflüssen, Problemen durch Röhren und Röhreneinbrüche im Gewässerrandbereich sowie der Teichwirtschaft und erarbeiten individuelle Lösungen. Ihre Tätigkeit braucht öffentliche Unterstützung und Anerkennung. Geldmittel der öffentlichen Hand zu Umsetzung ihrer Empfehlungen müssen in verstärktem Maße zur Verfügung gestellt werden, um Konflikte erfolgreich zu entschärfen.

Wie beurteilen Sie die Idee eines „Runden Tisches Bibermanagement“ und welche Schlüsselakteure sollten Ihrer Meinung nach daran teilnehmen, um eine ausgewogene und faire Lösung zu finden?

Die Einrichtung eines ‚Runden Tisches Bibermanagement“ halten wir aus unserer Erfahrung mit dem Runden Tisch Naturschutz bzw. Landwirtschaft auf der Ebene nicht für sinnvoll. Sie hat sich nach Erfahrung der Naturschutzverbände nicht bewährt. Sollte eine solche Runde doch eingerichtet werden, müssen neben den betroffenen Kommunen und Landwirten auch Naturschutzvertreter, sowie unbedingt die haupt- und ehrenamtlichen Fachleute des Biberschutzes (der Biberbeauftragte des Regierungspräsidiums sowie die ehrenamtlichen Biberberater des Landkreises) mit am Tisch sitzen.

 

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