Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden
Urteil gegen die Erweiterung des Mega-Kuhstalles bei Ellwangen hat Bestand
Die Genehmigung zur Erweiterung einer Rinderhaltung bei Ellwangen (Ostalbkreis) zum größten Betrieb in Baden-Württemberg bleibt rechtswidrig. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart als unbegründet abgelehnt. Der BUND Baden-Württemberg wertet die Bestätigung seines im November 2023 erzielten Klageerfolges als Stärkung des Grundwasserschutzes. Grund für den Klageerfolg war die fehlende Untersuchung von Stickstoffeinträgen in das bereits zu hoch belastete Grundwasser. Der BUND fordert von den Landesbehörden, bei den großflächigen Nitrat-Grenzwertüberschreitungen im Land endlich keine weiteren Belastungen zuzulassen.
Grundwasserschutz gestärkt
In Gebieten mit großen Tierhaltungsanlagen gibt es vielfach Nitrat-Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser. Das ist auch im Ellwanger Verfahren der Fall. 500 Meter vom Vorhabensstandort entfernt weist ein amtlich beprobter Brunnen seit 2006 Nitrat-Grenzwertüberschreitungen aus. Effektive Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte haben die Behörden bislang nicht ergriffen.
Im Genehmigungsverfahren wurde weder die Nitrat-Grenzwertüberschreitung im Grundwasser berücksichtigt, noch haben sich die Landesbehörden mit den zusätzlichen Schadstoffeinträgen in das Grundwasser auseinandergesetzt. Deshalb hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte in dem vom Ostalbkreis geführten Berufungszulassungsverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Gerichte stellen klar: Der Ostalbkreis hat in seinen Prüfungen die Nitrat-Grenzwertüberschreitungen unterschlagen. Er hat mögliche zusätzliche Schadstoffeinträge in das Grundwasser durch die Anlage nicht betrachtet und bis zum Abschluss der gerichtlichen Verfahren keinerlei fachliche Stellungnahme eingeholt. Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot als zwingende Vorgabe für jedes Zulassungsverfahren untersagt grundsätzlich das erstmalige Überschreiten des Nitrat-Grenzwerts und jede weitere Verschlechterung bei bereits überschrittenem Grenzwert. Ob eine Stickstoff emittierende Anlage zu einer Verschlechterung des Grundwassers führen kann, muss durch fachliche Abschätzung geklärt werden.
Die Vorsitzende des BUND Landesverbandes Baden Württemberg, Sylvia Pilarsky-Grosch betont: „Die Entscheidung des VGH hat zwei entscheidende Bedeutungen: Zum einen verdeutlicht der Beschluss, dass es sich die Behörde in einer Vorprüfung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens nicht so leicht machen darf, wie es das Landratsamt des Ostalbkreises getan hat. Zum anderen kann man aus ihr die dringende Aufforderung an Bund und Land entnehmen, sich endlich wirklich dafür zu engagieren, den Nitratgrenzwert einzuhalten.“
Der Anwalt des BUND, Karsten Sommer, stellt klar: „Solange Bund und Land es nicht schaffen, die wasserrechtlichen und düngerechtlichen Vorgaben so zu fassen, dass Nitrat-Grenzwertüberschreitungen nicht mehr auftreten, wird für jede Massentierhaltung, jeden Straßenbau und andere stickstoffemittierende Vorhaben in Nitratgebieten durch eine fachliche Abschätzung nachzuweisen sein, dass sie nicht zu einer Erhöhung des Nitratwerts im Grundwasser beitragen.“
Der Regionalverbandsvorsitzende des BUND Werner Gottstein führt dazu aus: „Das Landratsamt des Ostalbkreises hat vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim zweitinstanzlich bestätigt bekommen, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2020 rechtswidrig ist. Die erste Landesbeamtin Seefried hatte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Richterschelte betrieben und die wissenschaftliche Grundlage eines atmosphärischen Eintrags von Nitrat ins Grundwasser in Zweifel gezogen. Sie steht nun vor dem Scherbenhaufen eines fehlerhaften, gescheiterten Genehmigungsverfahrens.“
Hintergrund
Im März 2020 hatte das Landratsamt Ostalbkreis die Genehmigung zur Erweiterung des Kobeleshofes auf 1.313 Rinder plus Nachzucht erteilt. Erst nach monatelangem Beharren bekamen die BUND-Aktiven vollständige Akteneinsicht und reichten im Dezember 2020 einen begründeten Widerspruch ein. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnte im Oktober 2021 den Widerspruch ab. Am 25.11.2021 reichte der Landesverband des BUND daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein. Am 7.11.2023 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Landratsamts Ostalbkreis für rechtswidrig erklärt. Die Berufung gegen das Urteil lehnte der Verwaltungsgerichthof Mannheim mit Urteil vom 11.2.2025 als unbegründet ab.