Regionalverband Ostwürttemberg

BUND Aalen fordert Verbot von Hubschrauberspritzung in Wäldern

05. März 2019

Kreisforstverwaltung will wieder großflächigen Biozideinsatz gegen Eichenprozessionsspinner

Bereits im Mai 2018 wurden Eichenbestände im Wald in den Gebieten Ellwangen, Kirchheim, Westhausen und Unterschneidheim per Hubschrauber mit dem Biozid FORAY ES ( Bacillus Thuringiensis) besprüht.
Im Jahr 2008 fand eine entsprechende Aktion in Aalen, Westhausen, Rainau, Ellwangen und Neuler statt. Verwendet wurde das Biozid Dipel ES.
Und auch diese Jahr plant die Kreisforstverwaltung wieder einen großflächigen Biozid-Einsatz mit dem Hubschrauber, dem sich auch private Waldbesitzer anschließen können, so in diversen Amtsblättern veröffentlicht.
In Zeiten des Arten –und Insektensterbens sei es unverantwortlich, dass auch andere Schmetterlingsarten geschädigt werden, welche es ohnehin in unserer intensiv genutzten Landschaft schwer haben“ so der BUND Aalen.
Zitat des Umweltbundesamtes (April 2016) in „ Pflanzenschutzmittel im Wald – besser nicht mit dem Hubschrauber“: „An Eichen leben über 350 Falter-Arten, von denen 214 Arten gegenüber den genannten Insektiziden empfindlich sind (Sobczyk 2014) – allerdings schädigen nur wenige dieser Arten nachweislich die Bäume“ und weiter „Der Bruterfolg von Singvögeln kann durch die Mittel erheblich beeinträchtigt werden, wenn Insekten sterben, von denen die Vögel sich und ihren Nachwuchs ernähren (Schönfeld 2009). Für Fledermausarten sind solche Auswirkungen ebenfalls möglich. Auch zeitweilige Massenvermehrungen des Eichenprozessionsspinners sind kein neues Phänomen. Für Deutschland gibt es Hinweise darauf seit mehr als 200 Jahren; sie sind eher der Normalfall in der Populationsdynamik des Eichenprozessionsspinners“.
Der BUND Aalen verweist auch auszugsweise auch auf das Positionspapier des NABU-Landesverbandes Brandenburg. Hier heißt es: „Die von Raupen lebenden Vögel werden wahrscheinlich nicht vergiftet, es verhungert aber stattdessen zumindest deren Brut. Gerade in der Brut- und Aufzuchtphase ist so ein Eingriff von besonderer Relevanz. Ähnliches gilt auch für Fledermausarten (z. B. Mopsfledermaus, Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr), die ihr Jagdgebiet in den Wäldern haben und so unter der Vernichtung ihrer Nahrung leiden. Gerade Eichen sind ein Ort höchster Biodiversität (nach Heydemann et. al.
mehr als 2000 Arten)“.
Selbst die staatliche FVA Freiburg (Forstwirtschaftliche Versuchs –und Forschungsanstalt) teilt mit, dass aus „forstwirtschaftlichen Gründen eine Regulierung der Eichenprozessionsspinner-Population erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sei“ und „Der wirksamste Schutz vor den Brennhaaren ist das Meiden der befallenen Areale. Dazu sind die betroffenen Waldbereiche, Spazierwege, Erholungsanlagen usw. zu sperren und entsprechende Warnschilder anzubringen“.
Der BUND Aalen und der BUND-Regionalverband fordern daher ein Verzicht auf die Hubschrauberaktion und betonen „Die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners seit den 1990er Jahren ist eine direkte Folge des Klimawandels.
Die Eiche ist sehr widerstandsfähig und bildet bei Kahlfraß mit dem „Johannistrieb“ schnell Ersatztriebe und regeneriert sich. Erst mehrjähriger totaler Kahlfraß kann sie in Bedrängnis bringen. Ein großflächiger Biozid-Einsatz hemmt den natürlichen Massenwechsel, für den die zahlreichen Feinde des Eichenprozessionsspinners sonst sorgen (Raupenfliegen, Puppenräuber, Schlupfwespen, Kuckuck). Außerdem wirkt er unspezifisch gegen alle Schmetterlinge. “ und: „Die Anwendungsbestimmungen erfordern außerdem, dass die Waldfläche beim Einsatz von Bioziden vollständig frei von Menschen sein muss und auch erst nach 8 Stunden wieder betreten werden darf. Wie das sicher eingehalten werden kann ist uns schleierhaft.
Der Forst müsste damit alle besprühte Flächen absperren und bewachen“. 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb