Regionalverband Ostwürttemberg

BUND lehnt Planungen zum 3-spurigen Ausbau der B29 Röttinger Höhe ab

02. Mai 2018

Gründe sind unter andersm Unvollständige und nicht richtig Bewertung in den Unterlagen, Nicht Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben sowie Wiederspruch zum BVWP 2030 und Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg

AZ.: 24-3912-5/201-17  

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Breyer   der BÙND Landesverband Baden-Württemberg e.V., BUND Regionalverband Ostwürttemberg und BUND Ortsverband Bopfingen bedanken sich für die Zusendung der Planunterlagen zu oben genanntem Verfahren.

Die vorliegende Stellungnahme ist eine gemeinsame Stellungnahme der nach dem Naturschutzgesetz oben genannten  anerkannten Umweltverbände.   Die Planungen und den dreispurigen Ausbau der B29 zwischen Lauchheim und Aufhausen („Röttinger Höhe“) lehnen wir auf Grund der vorgelegten unvollständigen Unterlagen und anderer Planungen im BVWP 2030 ab.  

Gründe:

1.     Unvollständige und nicht richtige Bewertung in den Unterlagen

2.     Nicht Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben.

3.     Wiederspruch zum BVWP 2030 und Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg

4.     Verschwendung von Steuergeldern.

5.     Nicht Einhaltung der Klimaziele nach dem Pariser Klimaabkommen von 2015 und des Landes Baden-Württemberg

6.     Fehlende Null-Variante bzw. Rückbau von Straßen und Verkehrsvermeidung bzw. Verringerung        

Begründung:
Zu 1.)     Keine bzw. falsche Anwendung der seit 2010 eingeführten Ökopunkteverordnung des Landes Baden-Württemberg und fehlende Beurteilung des Schutzgutes Boden

b)    Fehlende Unterlagen um sich ein komplettes Bild der Eingriffe und deren Auswirkungen verschaffen zu können.

c)     Keine Betrachtung der Auswirkung auf die Flora

d)    Beschreibung der exakten beschriebenen Maßnahmen vor Baubeginn und während des Baues, sowie deren dauerhaften Überwachung durch die Behörden

Begründung hierzu siehe Einwendungen des ANO vom 6. Mai 2018.

Zu 2.) Durch das Vorhaben werden laut landschaftspflegerischen Begleitplan ca. 6 Hektar Böden (60.410 m²) unterschiedlicher Vornutzung und Wertigkeit in Anspruch genommen. Die ökologischen Bodenfunktionen auf dieser Fläche werden hierbei weitgehend zerstört. Die hier dominierende flach- bis mittelgründige und schluffhaltige Pararendzina ist mit 9,33 ÖP/m² zu bewertet, bei sehr hoher Funktionsbewertung als Filter und Puffer für Schadstoffe. Die Standorteignung für naturnahe Vegetation ist mittel bis hoch bewertet und ermöglichte somit erst die Biotopausbildung im NSG Gromberger Heide (Trocken- und Magerrasen, Wacholderheide. Bei der durch die Behörde ermittelte Wertigkeit der Böden entgegen den Vorgaben des Landes von 8 Ökopunkte/m² entsteht somit ein erhebliches Defizit von ca. 480.000 Ökopunkten. Ob die genannten Kompensationsmaßnahmen einen ausreichenden Ausgleich schaffen können, muss bezweifelt werden. So werden zum Beispiel Bodenaufwertungen durch Waldumwandlung oder extensive landwirtschaftliche Nutzung unterstellt, die fachlich nicht nachvollziehbar sind. Insgesamt ist das bloße Betrachten von Flächenbilanzen nicht ausreichend um den Anforderungen einer fachlich kompetenten Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nach BNatSchG zu genügen. Die Arbeitshilfe "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" nennt die im Land Baden-Württemberg üblichen Bewertungsregeln. Dass das Regierungspräsidium Stuttgart als Landesbehörde, die im Land seit dem Jahr 2010 eingeführte Ökokontoverordnung bei eigenen Planungen nicht anwendet, ist unverständlich. Das in den vorgelegten Unterlagen verwendete Bilanzierungsmodell ist fachlich unter Berücksichtigung der Naturgüter nach BNatSchG jedenfalls nicht nachvollziehbar. Der im Schreiben des Regierungspräsidiums vom 21.12.2017 aufgestellte Behauptung, wonach durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, können wir uns deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht anschließen.   Siehe hierzu Stellungnahme des ANO vom 6. Mai 2018, der wir uns anschließen.  

Zu 3.) Im BVWP 2030 ist der Ausbau der B29 als dreispurige Straße zwischen Nördlingen und Röttinger Höhe im vordringlichen Bedarf eingestellt. Die Planungen für einen Teilausbau der B29 als Umfahrungen Pflaumloch und Trochtelfingen werden durch das Land Baden-Württemberg bis 2025 (veröffentlicht auf der Landesverkehrskonferenz März 2017) bis zur Planfeststellung vorangetrieben. Ab 2025 soll, laut Aussage des Verkehrsministeriums auf der Landesverkehrskonferenz am 20. März 2018 und in der Prioritätenliste vorgestellt, die Planungen und die Planfeststellung für die Umgehungen Bopfingen und Aufhausen bis zur Röttinger Höhe angegangen werden. Somit würde der dreispurige Ausbau der B29 im Bereich Aufhausen-Röttinger Höhe eine doppelte Planung bedeuten und ist somit für das jetzige Verfahren direkt einzustellen. Da, egal welche Linienfindung letztendlich stattfindet, immer der Endpunkt der Planungen der B29 n zwischen Nördlingen und Röttinger Höhe im Bereich der Röttinger Höhe stattfinden würde und somit ein direkter Anschluss an den dreispurigen Ausbau Lauchheim-Röttinger Höhe gewährleistet wäre. Die Einstellung der Planungen Aufhausen- Röttinger Höhe und der damit verbundene nicht nötige Ausbau auf drei Spuren hätte den Charme, dass a) wertvolle und hoch geschützte Pflanzen weiterhin geschützt wären und b) erhebliche Steuergelder gespart werden.  

Zu 4.) Durch den dreispurigen Ausbau der B29 zwischen Aufhausen und Röttinger Höhe und gleichzeitig im BVWP 2030 im vordringlichen Bedarf befindlichen Planung der B29 n zwischen Röttinger Höhe und Nördlingen wird eine Doppelplanung im Bereich Aufhausen-Röttinger Höhe gemacht (siehe Punkt 3). Bei einem Bau der B29 n Röttinger Höhe-Nördlingen müsste der Rückbau der dreispurigen B29 zwischen Aufhausen-Röttinger Höhe gemacht werden und das nur knappe 8 Jahre nach dem 3-spurien Ausbau. Somit handelt es sich hier eindeutig um Verschwendung von Steuergelder. Wir werden diese Planung und Verschwendung dem Bundesrechnungshof vorlegen und den Bund der Steuerzahlung über die Verschwendung von Steuergelder informieren.  

Zu 5.) Der dreispurige Ausbau der B29 zwischen Lauchheim und Aufhausen widerspricht den Klimazielen des Landes Baden-Württemberg, der Bunderepublik Deutschland, der europäischen Union und dem Pariser Klimaabkommen (völkerrechtlich bindend). Durch den Ausbau kommt es nicht zu einer Verringerung des CO2 Ausstoßes, sondern eher zu einer deutlichen Erhöhung, da deutlich schneller gefahren wird und noch mehr Verkehr auf der Straße angezogen wird. Eine Vermeidung des Verkehrs, Verlagerung von Verkehr auf die Schiene und Reduzierung des Schadstoffausstoßes wurden, in den uns vorliegenden Planungsunterlagen nicht berücksichtigt. Somit entspricht die Planung nicht den Vorgaben des Landes (siehe Pressemitteilungen des VM vom 13.10.2017 und 19.03.2018 auf der Internetseite des VM) und die Planung des dreispurigen Ausbaues der B29 zwischen Lauchheim und Aufhausen wird von uns daher aus Gründen des Klimaschutzes abgelehnt.  

Zu 6.) In den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen wurde weder eine Nullvariante (kein Ausbau der B29 zwischen Lauchheim und Aufhausen) geprüft, noch eine Verkehrsvermeidungsstrategie durch den Ausbau schlüssig dargelegt. Auch wird durch den dreispurigen Ausbau kein Verkehr vermieden, sondern eher verstärkt. Dies würde eindeutig schon alleine durch die Erhöhung des Verkehres (ganz zu schweigen von der Erhöhung des CO2-Ausstosse durch schnelleren Verkehr) zu einem deutlichen Anstieg der CO2-Emmissionen führen. Siehe hierzu auch unsere Anmerkungen in Punkt 5 Des Weiteren fehlen in den Unterlagen jegliche Hinweise auf Rückbau von Straßen und Entsiegelung von Flächen. Der Rückbau von Straßen würde einen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen (hierzu nähere Ausführungen im EÖ). Ein Rückbau von Straßen als Ausgleich zum Zubau würde dazu beitragen, dass das Baden-Württemberg seinem Ziel von 3,5 ha Versiegelung pro Tag bzw. der Netto-Null näherbringen. Auch diese Betrachtung fehlt in den uns vorliegenden Unterlagen. Wir lehnen daher den dreispurigen Ausbau der B29 zwischen Lauchheim und Aufhausen ab.    

Mit freundlichen Grüßen        

Werner Gottstein BUND-Ortsvorsitzender Bopfingen, BUND Regionalvorsitzender Ostwürttemberg und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BUND Landesverbandes Baden-Württemberg   

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