Regionalverband Ostwürttemberg

Dezemberfieber bei den Gemeinden in Ostwürttemberg

14. Januar 2020

Zum Jahresende wurden noch Dutzende Baugebiete nach dem beschleunigten Verfahren nach §13b Baugesetzbuch ausgewiesen

Viele Gemeinden im Ostalbkreis nutzten noch die Gelegenheit bis zum Jahresende 2019 viele Baugebiete nach §13 b Baugesetzbuch auszuweisen. Ursprünglich war der §13 b dazu gedacht, dem Wohnraummangel zu begegnen und bezahlbaren Wohnungsraum zu schaffen. Beides wurde aber mit den schon fast inflationären Beschlüssen der Gemeinden im Ostalbkreis für Neubaugebiete nicht gemacht. Es wurden fast ausschließlich Baugebiete für Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken ausgewiesen. Welche Auswirkungen hat diese massenweise Ausweisung nun auf Natur und Umwelt?

Bei der Genehmigung nach dem Bundesbaugesetz §13b entfallen sämtliche planerische Prüfungen wie die Umweltprüfung, die Anwendung der Eingriffsregelung und in vielen Fällen wird auch die Artenschutzprüfung unterlassen. Jede Gemeinde hat einen Flächennutzungsplan in dem festgeschrieben ist, wie die Gemeinde in Zukunft wachsen möchte und wo Baugebiete geplant sind. Doch beim § 13b musste nicht auf den Flächennutzungsplan Rücksicht genommen werden und die darin vorgesehenen Baugebiete blieben zusätzlich erhalten.

Außerdem fanden die korrekten und gerechten Abwägungen mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes nicht statt. Eine begründete Standortwahl und das Aufzeigen von Alternativen (z. B. der Innenentwicklung) wurden missachtet.

Die Gemeinden haben nach Auffassung des BUND Ostwürttemberg die Baugebietsausweisungen nach § 13b hauptsächlich auf Vorrat gemacht, um sich so die Vorteile des beschleunigten Verfahrens zu sichern.

BUND Regionalvorsitzender Werner Gottstein: „Besonders gravierend ist, dass die Inanspruchnahme von unbebauten und unversiegelten Flächen im Außenbereich immer den Verlust von naturnahen Flächen, z. B. von artenreichem Grünland und landwirtschaftlich genutzter Flächen bedeutet.“ Ebenso unverständlich ist, dass teilweise Streuobstwiesen sowie Ausgleichsflächen vorangegangener Bebauungen dem Bauwahn der Gemeinden bedenkenlos geopfert wurden. „ Politik betont oft ihr Verständnis für die Landwirtschaft. Aber die Folgen von Artensterben und Verlust von landwirtschaftlich genutzter Fläche durch Bodenversiegelung ist bei vielen Bürgermeistern und Gemeinderät*innen im Ostalbkreis noch nicht angekommen“, so BUND Regionalvorsitzender Werner Gottstein.

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